> Zugang zu den Informationsbriefen
> Das kleine Lexikon:
Buchführung
Für Zwecke der steuerl. Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich ermöglicht die B. als System der fortlaufenden und vollständigen Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle die Erstellung der Bilanz zum Ende des Wirtschaftsjahrs. Die Verpflichtung zur B. ergibt sich aus Handels- und Steuerrecht.